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Katharina Schulze
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Frage von Sophia O. •

Frage an Katharina Schulze von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ihre Antwort in

http://www.abgeordnetenwatch.de/katharina_schulze-1234-72909--f404138.html#q404138

bezüglich Rundfunkabgabe halte ich für völlig unbefriedigend. Sie haben meine Fragen nichtbeantwortet.

Meinen Sie wirklich, dass früher Menschen ohne Empfangs-Geräte befreit wurden? Sind Sie von der Zahlung eines Luxus-Autos, das Sie weder bestellten noch haben wollen, befreit? Finden Sie das Wort Befreiung in diesem Kontext richtig? Da ignorieren Sie das wesentliche Problem dieser Zwangsabgabe.

Nicht nur vom Rundfunk profitieren wir indirekt, auch vom Fleischverkauf beim nächsten Metzger, denn wir brauchen gut ernährte Arbeiter für unsere Gesellschaft. Bedeutet das, dass auch Vegetarier für den Fleischkonsum der anderen zahlen sollen?

Wenn ein Teil der Rundfunkbeiträge in Kinofilme, DVD-Produktionen, Kulturveranstaltungen, Orchester etc. investiert wird, dann sicher nicht ohne Zahlung des Veranstalters an die Rundfunkanstalt. Und das ist in dem Preis zum Beispiel für den Kinoeintritt sicher berechnet. Wieso soll ich für den Kino und DVDs der anderen zahlen?

Politiker meinen, die neue Abgabe hätte mehr Akzeptanz, und Antworten auf die Kritik mit abstrusen Argumenten. Meinen Sie nicht eher, dass damit die Politik an Akzeptanz verliert?

Jede Belastung meines Kontos mit dem "Rundfunkbeitrag" ist für mich eine Erinnerung, Sie und die Grünen nicht zu wählen. Am liebsten würde ich deswegen monatlich zahlen. Ja, zunächst klage ich, eine Ablenkung von meiner Arbeit: Politiker, die mich mit Geld und Klagen belasten, die meine Fragen mit abstrusen Antworten beantworten, wähle ich nicht, auch wenn sie diesen "Rundfunkbeitrag" zurückziehen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Orthoi,

allen vermeintlichen Kritikpunkten zum Trotz sehen wir im neuen Rundfunkbeitrag eine grundlegende Verbesserung zur vorherigen Situation der unwürdigen GEZ-Bespitzelung, gegen die wir jahrelang vorgegangen sind. Obwohl die Rundfunkanstalten bzw. die GEZ keinen unmittelbaren Rechtsanspruch z.B. auf ein Betreten der Wohnung hatten, gerieten die Kontrollen und die teilweise grenzwertigen Methoden zum Symbol für einen sich verselbstständigenden Behördenapparat. Skurrile Einzelfälle wie Gebührenrechnungen an Haustiere oder Verstorbene taten ihr Übriges. Dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar geworden ist, stellte nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht fest – gerade in Anbetracht der Inhalte des privaten Rundfunks.

Die Trennschärfe zwischen Rundfunk- und Telemedienrecht war de facto seit einigen Jahren nicht mehr gegeben. Auch wenn es früher (theoretisch) möglich war, Radiosendungen über das Telefonnetz zu verbreiten – es wurde nicht gemacht. Heute können Sie im Internet Fernsehsendungen abrufen und über Ihren Fernseher im Internet surfen. Mit der technischen Konvergenz geht eine inhaltliche einher: Print-Artikel werden audiovisuell aufbereitet, Rundfunkbeiträge mit Hintergrundartikeln versehen. Dadurch entstehen völlig neue Wettbewerbssituationen, die im Rahmen der Medienaufsicht reguliert werden müssen – im Interesse aller Marktteilnehmer.

Über Detailfragen lässt sich sicherlich diskutieren, so treten wir beispielsweise für eine komplette Werbefreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender ein, die über die Rundfunkgebühren bereits sehr gut ausgestattet sind. Auch die Inhalte und Strukturen der Aufsichtsgremien sind Anlass zur Diskussion. Hier versuchen wir – in Bayern und im Bund – mit regelmäßigen Initiativen verkrustete Strukturen aufzubrechen und insbesondere die vielzitierte Staatsferne zu stärken.

Zu Ihrem Beispiel mit den Vegetariern, die den Fleischkonsum anderer mitfinanzieren: Dies ist bereits heute der Fall, nur nicht über eine separate "Fleischabgabe", sondern schlicht aus Steuermitteln, die in EU-Subventionen der heimischen Landwirtschaft fließen. Und das ist nur ein Beispiel unter vielen, ob Landwirtschaft, Kultur oder Straßenbau, in einer modernen, sozialen Gesellschaft nimmt der Staat durch Quersubventionierung in vielfältiger Weise Einfluss auf verschiedenste Lebensbereiche, ohne dass diese Praxis grundsätzlich in Frage gestellt würde.

Zu guter letzt möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es nicht allein die Grünen waren, die den Rundfunkbeitrag eingeführt haben. Eine breite Mehrheit – über alle Parteigrenzen hinweg – hat ihn im Zusammenspiel der 16 Bundesländer und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) eingebracht, in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt stieß die Änderung größtenteils auf Zustimmung.

Wir werden dafür eintreten, dass das in Folge der Änderung voraussichtlich stark gestiegene Beitragsaufkommen im Rahmen der nächsten Beitragsfestsetzung der KEF berücksichtigt wird und wir somit erstmals in der Geschichte der bundesdeutschen Rundfunkgebühren sinkende Beiträge erleben.

Der 15. RÄStV wird nicht der letzte gewesen sein und an einzelnen Stellschrauben lässt sich immer drehen. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen vermittelt hat, dass wir mit dem Rundfunkbeitrag dennoch einen großen Schritt nach vorne gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Schulze

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