Sehr geehrte Frau Droge ,Frage:Wie viel Mieter/innen sollen bei den Einbau durch Wärmepumpen noch in die Mietschulden gedrückt werden und somit wohnungslos werden?"Ostdeutschland"
Frage:Geht es den Herr Minister habeck um Klimaschutz oder um Mieter/innen mit einem geringfügigen Einkommen ,in die Mietschulden und Wohnungslosigkeit zu treiben?Was ja jedes Jahr die ständige Kinder und Altersarmut zeigen.Bei den Wärmepumpen ,werden viele Mieter/innen mit einem geringfügigen Einkommen (Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen mit sehr hohen Betriebs/Nebenkostenabrechnungen und Nachzahlungen,Mietschulden schwer belastet.Was vermehrt zu Wohnungslosigkeit en,und Familiendrama und Suizide führen wird.Das ist die Tatsacsache.Wiel durch steigende Inflation en,Energie ,Gas,Öl,Grundnahrungsmittel,kein Bürger/innen ,nicht mehr wissen,von was sie leben sollen.Steigende Armut,Kriminalität,Suizide ,u.s.w,sind die Folgen.Und Transtische steigende Wohnungslosigkeit,(bewusst).Wehr nie arm war ,weiss auch nicht,was Armut ist.
Lieber Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Wärmewende ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und die Unabhängigkeit von russischem Gas. Mit Änderungen im Gebäudeenergiegesetz werden wir verlässliche Regelungen für den Heizungsaustausch schaffen, um teure Fehlinvestitionen in fossile Energien zu verhindern. Der Einbau erneuerbarer Heizungen verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien und schützt so auch vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Dabei erhalten Bürger*innen und Wirtschaft ausreichend Planungssicherheit. Kurz: Erneuerbare Wärme bringt Sicherheit, Freiheit und Preisstabilität.
Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sieht ebenfalls eine Stärkung des Mieter*innenschutzes vor. Für den Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme) bestehen bereits Schutzvorschriften, für den dezentralen Bereich fehlen aber entsprechende Regelungen. Hier setzen wir an und stärken mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz den Meiter*innenschutz weiter.
Wenn Vermieter*innen sich beispielsweise dazu entscheidet, Gasheizungen auf Basis von Biomethan zu nutzen, sollen Mieter vor den dann hohen Betriebskosten geschützt werden. Daher sollen Vermieter*innen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Bezugskosten für Biomethan nur in Höhe des Grundversorgertarifs Gas weitergegeben dürfen. Dies soll analog auch bei Pellets/fester Biomasse gelten. Hier ist der Referenzpreis für Festbrennstoffe entscheidend. Ohne diese Regelung besteht die Gefahr, dass Vermieter*innen weiterhin eine hinsichtlich der Investitionskosten günstige Gasheizung einbauen und Mieter in der Folge mit den hohen Betriebskosten eines grünen Gasversorgungsvertrags belastet wären.
Um Mietende in energetisch schlechteren Gebäuden vor zu hohen Betriebskosten bei dem Einbau einer weniger effizienten Wärmepumpe zu schützen, sollen die Investitionskosten für eine Wärmepumpe nur dann im Rahmen der Modernisierungsumlage umlagefähig sein, wenn die Wärmepumpe einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 erreicht. Anderenfalls können nur 50 Prozent der Investitionskosten umgelegt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für Vermietende, gleichzeitig in die Effizienz des Gebäudes zu investieren, wodurch Mieter*innen Heizkosten einsparen.
Für uns ist es besonders wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden. Deshalb wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge