Frage an Katharina Drängler von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo,
unter einem EU-Vertragsverletzungsverfahren verstehe ich, die Verletzung bzw. Nichteinhaltung von auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Verträgen bzw. der damit verbundenen Umsetzung von EU-Gesetzen. Ist das richtig?
Warum hat Deutschland eigentlich so viele EU-Vertragsverletzungsverfahren?
Wie wollen Sie dieses ändern?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Lieber Herr Schmelz,
Die Kommission kann ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein EU-Land die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt. Das können Verstöße gegen das EU-Recht sein, die aufgrund eigener Untersuchungen der EU Kommission oder aufgrund Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder Interessenträgern festgestellt werden.
Gegen Deutschland hat die EU wegen der mangelnden Umsetzung der Vorschriften über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, wegen der Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Arzneimittelgesetz) und wegen der Nicht-Einhaltung der Vorschriften für Bauprodukte eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren verschärft.
Dies könnten wir ändern, indem wir a) entweder die Verfahren an sich abschaffen oder b) die Gründe für die Verfahren ausgemerzt werden. B) ist die umweltschonendere und Verbraucherfreundlichere Variante. Daher fordern wir Windparks mit Direktanbindung zu E Tankstellen und Schleuderpreise für Arzneimittel- das Opium muss schließlich unters Volk!
Mit besten PARTEI Grüßen:
Katharina Drängler
Landesvorsitzende Die PARTEI Saar