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Katarina Barley
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Frage von Tim G. •

Warum ist die Grundrechtecharta auf der Webseite des EU-Parlaments nur in den 11 Sprachen der Altmitglieder veröffentlicht?

Siehe https://www.europarl.europa.eu/charter/ Sollten nicht gerade die Sprachen der Länder 2004 beigetretenen Länder wie Polen und Ungarn, Tschechien und so weiter zur Verfügung stehen. Oder gelten die Grundrechte für deren Bürger gegenüber dem Parlament nicht? Sie sind doch Vizepräsidentin des EU-Parlaments. Können Sie dafür sorgen, dass die Charta auch in die Sprachen der jüngeren Mitgliedsstaaten übersetzt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Natürlich gilt die Grundrechte-Charta für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, allerdings mit der Ausnahme von Polen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A12008E%2FPRO%2F30). Die Charta kann auf dem offiziellen Rechtsportal der EU auch auf allen Amtssprachen der Union abgerufen werden:

https://eur-lex.europa.eu/eli/treaty/char_2012/oj.

Ich werde Ihre Nachricht aber zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob der entsprechende Link nicht leichter auffindbar auf der Website des Parlaments platziert werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katarina Barley

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