Frage von Jens-Peter S. • 16.04.2025
Im vergangenen Jahr wurde die neue Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die enthaltene Herstellerverantwortung soll jetzt im Rahmen eines Omnibusverfahren gestrichen werden. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau Barley, mit der Herstellerverantwortung ist es gelungen, einen wichtigen und tragfähigen Kompromiss zur Umsetzung des Verursacherprinzips zu erzielen: Sowohl die Gebührenzahler für die Abwasserentsorgung als auch die Hersteller von Kosmetik- und Pharmaprodukten werden verpflichtet, einen angemessenen Anteil zum verbesserten Gewässerschutz beizusteuern. Ohne die erweiterte Herstellerverantwortung müssten die umfassenden Investitionen durch die Abwassergebührenzahler getragen werden. Deshalb fordern wir Sie auf, sich gegen die Streichung oder auch nur Relativierung der Herstellerverantwortung einzusetzen. J.-P. S. .Werkleiter Abwasserbetrieb Stadt Geesthacht.