Frage an Katarina Barley von Tim G. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Sehr geehrte Frau Dr. Barley,
bevor ich zu meiner Frage komme sei mir erlaubt Ihnen zu versichern, dass Ihre Arbeit als Mandatsträgerin im Sinne unseres Gemeinwohls sich großer Wertschätzung erfreut, sicher nicht nur bei mir, sondern bei vielen anderen Bürgerinnen (jeden Geschlechts). Das gilt jedenfalls für meine Person gleichermaßen für Angehörige aller demokratischer Parteien und sollte meines Erachtens in Zeiten, in denen viele Verantwortungsträger vor allem auf unteren Ebenen starken Anfeidungen "aus dem Netz" ausgesetzt sind, auch einmal öffentlich gesagt werden.
Kritische Fragen müssen trotzdem erlaubt sein. So hatte ich Ihrer Fraktionskollegin Frau Garbiele Bischoff hier auf Abgeordnetenwatch einige Fragen zu den Vorgängen in Ungarn gestellt, nachdem sie eine gegen Ungarn gerichtete Petition unterzeichnet hatte. In ihrer Antwort verweist mich Frau Bischoff an Sie als in der SPD-Delegation für Fragen der Rechtsstaatlichkeit zuständige Abgeordnete. Nun halte ich es nicht für sinnvoll, Fragen, mit denen ich den persönlichen Hintergrund und die Motive für das öffentliche Agieren Ihrer Kollegin und einiger anderer Abgeordneter nachvollziehen wollte, nunmehr an Sie zu richten. Gleichwohl ergeben sich aus der Antwort von Frau Bischoff, die in Fachfragen dann auf Sie verweist, doch einige Fragen an Sie als dafür offenbar Zuständige:
Gab es eine franktions- oder delegationsinterne Vorgabe, dass sich Mitglieder der SPD-Delegation oder der Sozialdemokratischen Fraktion an außerparlamentarischen Aktionen wie jener Petition auf Openpetition.org gegen die Maßnahmen der Ungraischen Regierung beteiligen sollen? Oder ist es die persönliche Entscheidung eines jeden Fraktionsmitgliedes, sich an derartigen Aktionen zu beteiligen?
Haben Sie sich auch an der Petiton beteiligt und wenn ja aus welchen Gründen und Erwägungen heraus? Inwieweit teilen Sie die Kritik daran, dass das Ungarische Parlament die derzeitigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf unbestimmte Zeit verlängert hat? Inwieweit tirfft es zu, dass auch andere Länder der Union ihre Maßnahmen bislang nicht befristet haben?
Sind die sehr weitgehenden Befugnisse der Behörden, zur Bekämpfung einer Pandemie wesentliche Grundrechte erheblich einzuschränken, denn hier in Deutschland in irgend einer Weise zeitlich befristet? Ist es denn nicht viel demokratischer, dass solche Maßnahmen spätestens nach 15 Tagen vom Parlament bestätigt werden müssen, wie dies in Ungarn gem. Art 53 der Verfassung vorgesehen und geschehen ist? In Deutschland wurde meines Wissens noch kein amtierendes Parlament dazu befragt, oder? Wenn man davon absieht, dass ein früherer Deutscher Bundestag einmal die sehr weitgehenden und meines Wissens zeitlich unbefristeten Befugnisse für die Exekutive beschlossen hat. Sollte man nicht nach den jetzigen Erfahrungen auch dort eine zeitliche Befristung einführen, nach deren Ablauf das jeweils amtierende Parlament zu den Maßnahmen befragt werden muss, wie es die Ungarische Verfassung vorsieht? Ist das nicht wesentlich demokratischer als das Bundesinfektionsschutzgesetz?