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Frage von Ulf D. •

Frage an Katarina Barley von Ulf D. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,
in einer Antwort hier auf abgeordnetenwatch haben Sie am 17. Mai 2019 um 15:08 u.a. gesagt:

"Für uns ist klar, dass in Deutschland jüdisches und muslimisches Leben möglich sein muss. Wo die Ermöglichung religiösen Lebens mit anderen Gesetzen in Spannung steht, muss abgewogen werden. Die Beschneidung muss in Deutschland möglich sein."

Das sog. Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) ist aus Sicht vieler Rechtsexperten klar verfassungswidrig und widerspricht sich selbst schon dadurch, dass es verlangt, die "Beschneidung" solle nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden. Diese aber besagen, dass grundsätzlich keine gesunden Körperteile von gesunden Menschen entfernt werden. Und da dem Beschneidungsgesetz keine medizinische Indikation zugrunde liegt, hebt es sich m.E. selbst wieder auf. Zudem ist es ein Verstoß mindestens gegen Art. 1, 2, 3 und 140 GG.

Wie kann es sein, dass für Sie als Juristin die grundgesetzlich verbriefte Freiheit des Glaubens mit einschließt, Rechte Dritter zu verletzen, indem konkret Körper anderer Menschen dauerhaft geschädigt werden? Hebeln Sie mit der Abwägung zugunsten der Religionsfreiheit von Eltern nicht die Religionsfreiheit und andere Grundrechte der wehrlosen Kinder aus?

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