Frage an Katarina Barley von Juergen E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Barley
die Welt berichtet davon, dass im 'Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes' die Einbürgerung von Menschen die in Vielehe leben, erlaubt sein soll.
Dies wurde von Ihrem Justizministerium so geändert (entgegen dem Vorschlag des BMI) s. hier
https://www.welt.de/politik/article192948725/Polygamie-Einbuergerung-bleibt-trotz-Mehrehe-moeglich.html
Hierzu habe ich 2 Fragen:
1. Warum soll ich als deutscher Steuerzahler mehrere Frauen eines Mannes alimentieren (sofern diese von Hartz IV leben)
2. Werden Sie diesen Gesetzentwurf auch in der EU vertreten? D.h. das in der gesamten EU dann Vielehen erlaubt sein sollen?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im November 2018 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Ressortbeteiligung zu einem Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und anderer Gesetze eingeleitet. Wegen der vom BMI als vorrangig bezeichneten zeitgleichen Behandlung einer Vielzahl anderer Vorhaben - u.a. das 2. Datenaustauschverbesserungsgesetz und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - gab es eine Einigung zwischen mir und Bundesminister Horst Seehofer, die Regelungen, die nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen sind, zurückzustellen und später zu erörtern.
Generell gilt: Mehrehen sind in Deutschland nicht möglich. Es ist sogar strafbar, wenn ein bereits verheirateter Ehepartner eine Ehe mit einer weiteren Person schließt. Und nach ausländerrechtlichen Regelungen ist der Ehegattennachzug einer Zweitfrau zu einem Ausländer in Deutschland nicht möglich.
Ein Verbot der Einbürgerung bei bestehender Mehrehe würde bestehende Regelungen nur konsequent fortsetzten. Wenn Minister Seehofer eine neue Regelung, die genau das bewirkt, vorlegt, unterstützen wir ihn.
Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB