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Frage von Karl A. •

Frage an Katarina Barley von Karl A. bezüglich Recht

Warum ist in dem neuen Entwurf des Gesetzes für Einbürgerung das Thema Polygamie nicht mehr enthalten? Kann jetzt jeder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten der 5 oder mehr Frauen hat? Außerdem soll das Thema Verschleierung der Identität nicht mehr erscheinen? Das hat zwar direkt nichts mit der EU-Wahl zu tun, aber mit Ihnen in Ihrer jetzigen Funktion als Justizministerin.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schimmel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im November 2018 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Ressortbeteiligung zu einem Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und anderer Gesetze eingeleitet. Wegen der vom BMI als vorrangig bezeichneten zeitgleichen Behandlung einer Vielzahl anderer Vorhaben - u.a. das 2. Datenaustauschverbesserungsgesetz und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - gab es eine Einigung zwischen mir und Bundesminister Horst Seehofer, die Regelungen, die nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen sind, zurückzustellen und später zu erörtern.

Generell gilt: Mehrehen sind in Deutschland nicht möglich. Es ist sogar strafbar, wenn ein bereits verheirateter Ehepartner eine Ehe mit einer weiteren Person schließt. Und nach ausländerrechtlichen Regelungen ist der Ehegattennachzug einer Zweitfrau zu einem Ausländer in Deutschland nicht möglich.

Ein Verbot der Einbürgerung bei bestehender Mehrehe würde bestehende Regelungen nur konsequent fortsetzten. Wenn Minister Seehofer eine neue Regelung, die genau das bewirkt, vorlegt, unterstützen wir ihn.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB

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