Frage an Katarina Barley von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Barley,
die inzwischen 14-jährige illegale BSG-Krankengeld-Falle, ab 23.07.2015 in der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle, tangiert Sie sowohl als Spitzenpolitikerin der SPD wie auch als Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz.
Seit dem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 23.07.2018 ist fraktionsübergreifend und auf allen politischen Ebenen Einigkeit darüber hergestellt, dass die Folgen „unangemessen“ sind und für die Versicherten eine „besondere Härte“ darstellen. Deswegen soll die unterschiedliche Sanktionierung nicht lückenloser Arbeitsunfähigkeits-Folge-Bescheinigungen beendet und künftig „Gleichbehandlung gewährleistet“ werden.
In Zeiten „für mehr (soziale) Gerechtigkeit" und eines „neuen Sozialstaats“ mit dem Schlagwort „Respekt“ sowie der SPD-Initiative für ein „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ drängen sich weitergehende Überlegungen auf: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert eine Rückwirkung ab Juli 2015, weil ihr zufolge die Lücke schon mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hätte geschlossen werden sollen. Ich halte eine Rückwirkung ab 13.10.2018 (Kabinettsbeschluss) für unumgänglich stelle mir eine Rückwirkung auch Zeiten vor dem 23.07.2015 auf Antrag vor.
Wie positionieren Sie sich zu Fragen der Gesetzesrückwirkung / Opferentschädigung?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
A. B.