Frage an Katarina Barley von Manuel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Barley,
im Koalitionsvertrag ist auf Seite 49, Zeile 2212 ff. folgende Information zu finden:
Zitat:
Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern
hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen
wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken.
Zitat Ende.
Wurde mit der Zustimmung der Bundesregierung zur Urheberrechtsreform in der EU, insbesondere Artikel 13, der Koalitionsvertrag nicht gebrochen?
Es ist bekannt, das in Artikel 13 Content-Filter, oder Upload-Filter, nicht expliziert genannt, dafür jedoch stark impliziert genannt werden, da ansonsten die technische Machbarkeit der Überprüfung nicht gegeben ist.
Wie stehen Sie dazu, bzw. wie steht die SPD dazu, auch vor dem Hintergrund, das Ihr Koalitionspartner der SPD gegenüber stets auf den Buchstaben des Koalitionsvertrages beharrt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich vielmals.
Mit freundlichen Grüssen
M. M..