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Katarina Barley
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Frage von Pascal S. •

Frage an Katarina Barley von Pascal S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was halten Sie (und im Ganzen die SPD) von einer potenziellen Entschlackung des Transsexuellengesetzes (Änderung des Namen/Geschlechts, u.a. im Geburtenregister)? Meiner Meinung nach ist dieses unnötig kompliziert und durch den langen und weiten Rechtsweg wirkt es eher abschreckend und sorgt für mehr vermeidbaren Verwaltungsaufwand. Eine entschlackte Form dieses Gesetztes findet sich zum Beispiel in Dänemark oder Argentinien.
Daran anknüpfend möchte ich fragen, ob es von Ihrer Seite, oder der der SPD, Initiative gibt, das 3. Geschlecht auch auf Personen auszuweiten, welche nicht (nur) wegen des biologischen Geschlechts, sondern auch/zusätzlich in ihrer Geschlechtsidentität und -expression nicht in "männlich" oder "weiblich" einzuordnen sind (Non-Binary und Unterkategorien wie Demigirl/-boy sowie Agender).

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer potenziellen Entschlackung des Transsexuellengesetzes.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angaben stärkt die Koalition die Rechte intergeschlechtlicher Menschen. Die bisherige Beschränkung der personenstandsrechtlichen Registrierung des Geschlechts bei der Geburt auf „männlich“ und „weiblich“ bzw. keine Angabe, wenn ein Kind keinem der beiden Geschlechter zugeordnet werden kann, ist verfassungswidrig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr fest. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die Eintragung in das Geburtenregister neu geregelt, sodass zukünftig die Möglichkeit besteht, neben keiner Angabe, „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ anzugeben.
Leider war mit der Union zum jetzigen Zeitpunkt nur die sehr schlanke Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes möglich. Die SPD setzt sich seit Langem für eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes ein. Dies war aber mit der Union weder in der letzten Legislaturperiode zu machen noch im neuen Koalitionsvertrag zu vereinbaren. Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Wir wollen deshalb das Transsexuellengesetz grundlegend reformieren. Mehrere Vorschriften des TSG sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für nicht anwendbar erklärt worden.
Basis der Reform ist für uns das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung. Dabei sollte insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- bzw. Personenstandsänderung abgeschafft und durch ein unbürokratisches Verfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzt werden. Es gibt eine Arbeitsgruppe zur Reform des TSG zwischen dem Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass wir im nächsten Jahr diesbezüglich weiterkommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katarina Barley, MdB

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