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Katarina Barley
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Frage von Christian L. •

Frage an Katarina Barley von Christian L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Frau Barley,

Welche Gründe hatten sie motiviert gegen das Ende der unebetäubten Ferkelkastration zu stimmen?
Dass Ihr Name in dieser Liste auftaucht hat mich wirklich sehr enttäuscht, vor allem nach dem sehr sympathischen Auftritt im Zeit Podcast.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration.

Seit dem Jahr 2013 war allen Schweinehalter*innen klar, dass die bisherige Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration bei Tieren, die unter 8 Tage alt sind, mit dem Ende des Jahres 2018 verboten ist. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung des Tierschutzgesetzes hätte spätestens mit dem Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor zwei Jahren der Startschuss für die drei diskutierten Verfahren, Ebermast, Impfung und Kastration unter Vollnarkose fallen müssen.

Obwohl intensive Diskussionen nicht nur im politischen Raum geführt wurden, vor allem von uns immer wieder eingefordert, hat sich das zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit den betroffenen Verbänden, Einzelhändlern und Schlachtereien weggeduckt. Stattdessen haben alle Beteiligten auf den sogenannten vierten Weg gesetzt, der nach deutschem Tierschutzgesetz nicht zulässig ist, denn eine Schmerzausschaltung wird nicht er-reicht. Das haben wir nicht mitgemacht und werden wir nicht mitmachen!

Deshalb standen wir vor der Entscheidung, entweder einer Verlängerung der Frist um maximal zwei Jahre zuzustimmen oder vor allem kleine und mittlere Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden. Denn jedes Ferkel, das nicht in Deutschland geboren wird, wird durch den Import aus europäischen Nachbarländern, in denen die Ferkel nicht unter Betäubung und Schmerzausschaltung, wie wir es wollen, kastriert werden. Das hätte bedeutet, dass Millionen von Ferkeln über Tausende von Kilometern transportiert werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen die Standards für unsere Lebensmittelerzeugung selbst setzen. Deshalb haben wir der Verlängerung der Übergangsfrist zugestimmt und rechtssicher festgelegt, dass spätestens am 31. Dezember 2020 end-gültig Schluss mit der betäubungslosen Ferkelkastration ist und Alternativen flächendeckend zur Verfügung stehen. Dabei werden wir von Verbänden wie zum Beispiel der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft unterstützt. Diese setzt sich seit Jahren für einen Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft ein und organisiert alljährlich mit den Umweltverbänden die Großdemonstration „Wir haben es satt“.

Wir haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 30. Mai 2019 endlich die Verordnung über die Sachkunde und die Anwendung von alternativen Methoden zur Ferkelkastration vorzulegen.
Wir sorgen dafür, dass der hohe Tierschutzstandard von Neuland (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht.
Wir werden eine Informationskampagne durchführen, damit auch andere Alternativen wie die Ebermast oder Impfung (Immunokastration) eine realistische Chance am Markt bekommen.
Wir werden die Ferkelzüchtenden bei der Einführung der neuen Betäubungsmethoden unter-stützen. Durch eine Informationskampagne und ein Förderprogramm zur Unterstützung bei der Anschaffung der Narkosegeräte werden wir vor allem kleine und mittlere Betriebe unterstützen.
Wir werden in einem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf festhalten, dass wir nun endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren den Ausstieg einläuten.
Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass spätestens am 31.12.2020 endgültig Schluss ist mit der tierschutzwidrigen betäubungslosen Ferkelkastration.

Darüber hinaus werden wir sehr genau darauf achten, welche Kriterien bei der staatlichen Tierwohlkennzeichnung angelegt werden. Sowohl die Ferkelaufzucht als auch die Sauenhaltung müssen in die staatliche Tierwohlkennzeichnung bereits in der Eingangsstufe einbezogen wer-den und über dem gesetzlichen Standard liegen. Die Übergangsfrist soll nicht für die kommende Tierwohlkennzeichnung gelten.

Und wir wollen, dass eine umfassende Nutztierhaltungsstrategie mit allen beteiligten Interessenvertretern erarbeitet und vereinbart wird. Diese Nutztierstrategie muss die verschiedenen „Baustellen“ des notwendigen Umbaus in der Schweinehaltung umfassen und zu rechtssicheren und für die Betriebe auch finanziell attraktiven Regelungen bis hin zum Förderrecht führen.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB

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