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Katarina Barley
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Frage von Ursula M. •

Frage an Katarina Barley von Ursula M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Staatsanwaltschaft HH ermittelt gegen Oliver Schröm, Chefredakteur von Correctiv, unter dessen Leitung die Recherchen zu den CUM-EX-Files veröffentlicht und der größte Steuerraubzug Europas aufgedeckt wurde. Verfolgt werden nun diejenigen, die den Skandal aufgedeckt statt derjenigen, die diese Ruchlosigkeiten begangen haben. Erstmals wird § 17 UWG auf einen Journalisten angewendet.

Und nun berät der Bundestag auch noch ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, was auf einen Angriff auf investigativen Journalismus hinausläuft.

All dies sind weitere Ungeheuerlichkeiten in einer ganzen Reihe von Schandtaten.

Deshalb erwarte ich von Ihnen eine klare Auskunft: Wie verhalten Sie als Justizministerin sich dazu?

U. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zum Ermittlungsverfahren gegen Oliver Schröm.

Zu einzelnen Ermittlungsverfahren kann ich keine Stellung nehmen. Bei Fragen zu dem genannten Ermittlungsverfahren möchte ich Sie daher bitten, sich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hamburg zu wenden.

Unabhängig von dem von Ihnen angesprochenen konkreten Einzelfall möchte ich jedoch betonen, dass Journalisten und Hinweisgeber einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen und Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche leisten. Zahlreiche Beispiele wie die "Panama Papers" oder die "Paradise Papers" haben dies in der Vergangenheit gezeigt. Für mich ist es daher ein wichtiges Anliegen, den Schutz von Journalisten und Hinweisgebern weiter zu stärken.

Dafür gibt es nun einen Regierungsentwurf zum Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), der sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindet. Er beinhaltet einen stärkeren Schutz und höhere Rechtssicherheit für Journalisten und Hinweisgeber. Diese günstigere Rechtslage für Journalisten und Hinweisgeber würde ab dem Inkrafttreten des Gesetzes auch auf solche Strafverfahren Anwendung finden, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind (§ 2 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs).

Mit dem GeschGehG setzen wir eine europäische Richtlinie um (EU 2016/943), die in ganz Europa einen einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet. Einerseits profitieren davon Unternehmen, die mit Ideen und Innovationen wirtschaftliche Werte schaffen. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage in Deutschland gelten dabei teilweise sogar strengere Anforderungen an das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses. So müssen Unternehmen zum Beispiel angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, um von dem Schutz durch das Gesetz profitieren zu können.

Andererseits wurde die Regelung auch zum Anlass genommen, den investigativen Journalismus im Bereich der Geschäftsgeheimnisse deutlich zu stärken. Journalistinnen und Journalisten, die Missstände an die Öffentlichkeit bringen, gewinnen dadurch größere Rechtssicherheit. Der Gesetzesentwurf zum neuen GeschGehG enthält eine ausdrückliche Regelung, die die Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der journalistischen Tätigkeit für rechtmäßig erklärt (§ 5 Nummer 1 des Gesetzentwurfs). Im bisherigen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gab es eine solche Regelung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katarina Barley, MdB

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