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Katarina Barley
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Frage von dagmar m. •

Frage an Katarina Barley von dagmar m. bezüglich Recht

sind wir weiter auf dem weg, unsere demokratische gesellschaftsform auszuhöhlen?

soll mit einem veränderten gesetz --- neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ---
die klasse der menschen, die die entsprechenden mittel dazu haben, ihr mangelndes rechtsbewußtsein weiter umsetzen können und sich damit auf kosten der allgemeinheit , eines ganzen staates bereichern dürfen?

was wollen sie dagegen tun, frau barley?

bitte stellen sie sich gegen die veränderung dieses gesetzes.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller-List,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Journalisten und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen und Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Zahlreiche Beispiele wie die "Panama Papers" oder die "Paradise Papers" haben dies in der Vergangenheit gezeigt. Für mich ist es daher ein wichtiges Anliegen, den Schutz von Journalisten und Hinweisgebern weiter zu stärken.

Dafür gibt es nun einen Regierungsentwurf zum Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), der sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindet. Er beinhaltet einen stärkeren Schutz und höhere Rechtssicherheit für Journalisten und Hinweisgeber. Diese günstigere Rechtslage für Journalisten und Hinweisgeber würde ab dem Inkrafttreten des Gesetzes auch auf solche Strafverfahren Anwendung finden, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind (§ 2 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs).

Mit dem GeschGehG setzen wir eine europäische Richtlinie um (EU 2016/943), die in ganz Europa einen einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet. Einerseits profitieren davon Unternehmen, die mit Ideen und Innovationen wirtschaftliche Werte schaffen. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage in Deutschland gelten dabei teilweise sogar strengere Anforderungen an das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses. So müssen Unternehmen zum Beispiel angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, um von dem Schutz durch das Gesetz profitieren zu können.

Andererseits wurde die Regelung auch zum Anlass genommen, den investigativen Journalismus im Bereich der Geschäftsgeheimnisse deutlich zu stärken. Journalistinnen und Journalisten, die Missstände an die Öffentlichkeit bringen, gewinnen dadurch größere Rechtssicherheit. Der Gesetzesentwurf zum neuen GeschGehG enthält eine ausdrückliche Regelung, die die Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der journalistischen Tätigkeit für rechtmäßig erklärt (§ 5 Nummer 1 des Gesetzentwurfs). Im bisherigen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gab es eine solche Regelung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katarina Barley, MdB

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