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Frage von Barbara U. •

Frage an Katarina Barley von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Barley

Liege ich falsch, wenn ich glaube, dass das Ausländerrecht ein Bundesgesetz ist, oder kann jedes Bundesland nach Gutdünken schalten und walten, ob ein ausländischer Mitbürger in Deutschland bleiben darf oder nicht?
Ich beziehe mich auf nachfolgenden Artikel, dessen Inhalt in unterschiedlichen Medien erschienen ist:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-10/adil-yigit-journalist-deutschland-ausweisung
Wie kann es sein, dass ausländischer Bürger, der längst das Recht auf eine Aufenthaltsberechtigung, bzw. sogar ein Recht auf Einbürgerung hat, nie straffällig geworden ist, ausgewiesen werden soll, weil er von der verbrieften Meinungsfreiheit Gebrauch macht.
Straffällig gewordene Schwerverbrecher kriegen bei uns Schutz vor Abschiebung weil sie in der Heimat gefoltert werden können und dieser Mann wird der Folter ausgeliefert? Wie passt das zusammen?
Wenn es ein Bundesgesetz für Auslandsrecht gibt, was Ausweisungen regelt, so bitte ich Sie, sich dem Fall anzunehmen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau U.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Ausweisung des türkischen Journalisten Adil Yigit. Für die An-wendung der – bundesrechtlichen – Vorgaben sind die Behörden in den Ländern zuständig. Diese Zuständigkeitsverteilung hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu respektieren.
Die Hamburger Ausländerbehörde hat im Übrigen die Berichte dementiert, nach denen Adil Yilgit die Ausweisung aus Deutschland droht. Wie die Behörde erklärte, sei für Yilgit keine Ausweisung angeordnet worden und keine Abschiebung geplant gewesen.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB

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