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Katarina Barley
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Frage von Martin K. •

Frage an Katarina Barley von Martin K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Barley, begehen Sie mit der neu geplanten Musterfeststellungsklage nicht einen Wahlbetrug an die Wähler und Verbraucher? Es ist doch keinem Verbraucher geholfen, wenn nach so einer (länger dauernden) Musterklage über Verbraucherverbände er selber noch einmal mit einer privaten Klage seine Ansprüche einfordern muss.
Hier hat der Lobbyismus der Industrie mal wieder bei Ihnen und allen entscheidenden Politikern Erfolg gehabt. Oder?????
Glauben Sie/Sie wirklich die Wähler würden Ihnen/ihnen das bei der nächsten Wahl verzeihen?
Wem sind Sie mehr verpflichtet, dem Wähler oder der Industrie?
Es grüßt ein sich schon länger von den großen Volksparteien abgewendeter Wähler , der sicher nie bei der AfD landen wird, der aber viele Mitbürger kennt, die bei solchen groben Wahlbetrug (meist ohne nachzudenken) umwählen!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

bei der Musterfeststellungsklage geht es vor allem um Fälle, in denen viele Menschen merken: Das ist jetzt nicht in Ordnung gewesen, da bin ich über den Tisch gezogen worden. Aber es ist mir den Auf-wand nicht wert, oder es für mich alleine zu kompliziert, dagegen vorzugehen; etwa bei versteckten Kosten bei Buchungen.

Durch die Eine-für-Alle-Klage muss nicht jeder alles für sich alleine durchkämpfen, sondern kann sich an einen Verband wenden, der die Klage führt. Das kann dann z.B. der ADAC, der Mieterbund oder die Verbraucherzentrale sein. Wir haben sehr konkret in das Gesetz geschrieben, welche Verbände klage-befugt sind. Die müssen eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern haben, über einen gewissen Zeitraum in einem Klageregister eingetragen sein und einiges mehr. Es kann sich also bei einem Skandal nicht einfach eine Vereinigung gründen und dann klagen. Dadurch schließen wir aus, dass eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild entsteht, die deutsche Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen könnte.

So ein Verfahren ist für die Betroffenen mit wenig Aufwand verbunden, kostenfrei und stellt rechtserhebliche Tatsachen gerichtlich fest. Es geht also nicht direkt um hohe Schadenersatzsummen und zeit-intensive Beweisführung im Einzelfall. Mit dem Urteil ist es dann für den einzelnen Verbraucher vergleichsweise leicht, Schadensersatz zu erhalten. Meist wird es dafür keine weitere Klage brauchen, denn beide Parteien können dann bereits abschätzen, wer erfolgreich sein wird.

Das Gesetz soll vor dem 1. November in Kraft treten. Damit stellen wir sicher, dass auch die Geschädigten des VW-Diesel-Skandals ihre Ansprüche noch auf diesem Weg geltend machen können. Aber die Musterfeststellungsklage ist nicht nur für diese Affäre gemacht, sondern für die vielen kleinen Fälle. Es ist ein Instrument, zu dem Verbraucher greifen können, wenn sie mal wieder denken: Hier werde ich doch gerade über den Tisch gezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB

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