Frage an Katarina Barley von Wolfgang K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Im Interview mit der Zeit antworten Sie auf die Frage, ob die Religionsfreiheit die Genitalverstümmelung bei Jungen entgegen des Rechts auf Unversehrtheit rechtfertigt prinzipiell mit Ja. (Gerichte und der Gesetzgeber - also Sie - haben so entschieden.)
Was übrigens eine infame Lüge ist. Ein Gericht hatte nämlich entschieden, dass die "Beschneidung" eine unzulässige Körperverletzung darstellt, die nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt ist. (Zumal der Junge ja gar nicht gefragt wurde.)
Andernfalls wäre es ja gar nicht zu diesem Gesetz gekommen.
Ich frage daher ganz konkret, wo das (imho) höher zu bewertende Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und außerdem das Recht DES JUNGEN auf Religionsfreiheit geachtet wird. Dieser ist schließlich zu diesem Eingriff gar nicht zustimmungsfähig, läuft aber bis an sein Lebensende als Moslem bzw. Jude gekennzeichnet herum.
Er trägt also das Zeichen zur Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, selbst wenn er sich dazu entschließt, dieser Religion nicht angehören zu wollen.
Und wie verträgt sich die unterschiedliche Handhabung mit dem in Artikel 3 GG verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz, der zwingend erfordert, dass Jungen genau so und im selben Maße wie Mädchen vor solchen Übergriffen geschützt werden müssen?
Angeblich treten Sie und ihre Partei ja für Gleichberechtigung ein. Verdienen Jungen und Männer nach ihrem Verständnis von Gleichberechtigung weniger Schutz als Mädchen und Frauen? Haben nicht auch Jungen und Männer ein Recht auf körperliche Unversehrtheit - so wie Mädchen und Frauen?
Falls nicht, wann ist damit zu rechnen, dass die Genitalverstümmelung bei Jungen erneut thematisiert wird und nicht zustimmungsfähige MÄNNLICHE Opfer religiöser Traditionen per Verbot vor weiterem Leid geschützt werden?