Frage an Katarina Barley von Manuel N. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Dr. Barley
zunächst wünsche ich Ihnen viel Erfolg in der für Sie vorgesehenen Funktion als Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz.
Vielleicht finden Sie trotz der neuen Aufgaben und Terminpläne etwas, Zeit, meine Anfrage zu beantworten.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, damit Kraftfahrzeugbesitzer nicht einzeln gegen die Automobilunternehmen klagen müssen?
Die EU Verordnung EG 715/2007 schreibt in Artikel 4, Abs. 2: "Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden.".
Durch Medienberichte werden wir fast täglich daran erinnert, dass einige Fahrzeugtypen dies nachweislich nicht erfüllen.
Klagen von Seite der Umwelthilfe laufen, jedoch scheint es so, als ob der normale Käufer jeweils alleine gegen einen Konzern vorgehen muss.
Können Sie mir erklären, wie sich das für Sie darstellt und wie Sie Möglichkeiten sehen, das Ungleichgewicht (einzelner Autobesitzer klagt gegen Konzern mit Rechtsabteilung) zu mildern?
Beste Grüße
M. N.
Sehr geehrter Herr N.,
Anfang Mai haben wir im Kabinett die Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll vor dem 1. November in Kraft treten. Damit stellen wir sicher, dass auch die Geschädigten des VW-Diesel-Skandals ihre Ansprüche noch auf diesem Weg geltend machen können. Wir schätzen, dass mit der geplanten Einführung der Musterfeststellungsklage rund zwei Millionen Kfz-Besitzer gegen VW klagen können.
Aber die Musterfeststellungsklage ist nicht nur für diese Affäre gemacht, sondern für die Fälle, in denen viele Menschen merken: Das ist jetzt nicht in Ordnung gewesen, da bin ich über den Tisch gezogen worden. Aber es ist mir den Aufwand nicht wert, oder es für mich alleine zu kompliziert, dagegen vor-zugehen; etwa bei versteckten Kosten bei Buchungen.
Durch die Eine-für-Alle-Klage muss nicht jeder alles für sich alleine durchkämpfen, sondern kann sich an einen Verband wenden, der die Klage führt. Das kann dann z.B. der ADAC, der Mieterbund oder die Verbraucherzentrale sein. Wir haben sehr konkret in das Gesetz geschrieben, welche Verbände klage-befugt sind. Die müssen eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern haben, über einen gewissen Zeitraum in einem Klageregister eingetragen sein und einiges mehr. Es kann sich also bei einem Skandal nicht einfach eine Vereinigung gründen und dann klagen. Dadurch schließen wir aus, dass eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild entsteht, die deutsche Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen könnte.
So ein Verfahren ist für die Betroffenen mit wenig Aufwand verbunden, kostenfrei und stellt rechtserhebliche Tatsachen gerichtlich fest. Es geht also nicht direkt um hohe Schadenersatzsummen und zeit-intensive Beweisführung im Einzelfall. Mit dem Urteil ist es dann für den einzelnen Verbraucher vergleichsweise leicht, Schadensersatz zu erhalten. Meist wird es dafür keine weitere Klage brauchen, denn beide Parteien können dann bereits abschätzen, wer erfolgreich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB"