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Katarina Barley
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Frage von F. H. •

Frage an Katarina Barley von F. H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Barley,

Sie haben ein Konzept für Besserstellung von Trennungskindern & -eltern vorgestellt, das auch Trennungsväter steuerlich etw. besser stellen will. Ich habe einige vertiefende Fragen zum Thema Trennung & Umsetzung der Europarat-Resolution 2079/15. Wie wollen Sie in den anderen Punkten die Resolution umsetzen, die -nach Auswertung eines breiten Forschungsstandes- zum Handeln auffordert? Werden Sie für Doppelresidenz jenseits steuerlicher Begünstigungen eintreten? Unterstützen Sie auch das nicht-konsensuale Doppelresidenzmodell oder soll nur das Residenzmodell erzwingbar sein?

Mediation ist nach § 156 FamFG mit Zwangsmitteln nicht erzwingbar. Das Familienrecht ist streitwertorientiert. Z.B. ist weder im GKG noch in der ZPO Mediation in der PKH vorgesehen. Soll‘s so bleiben?

Wie kann die Politik allg. Rahmenbedingungen für den Einstieg ins Wechselmodell schaffen u. nach Vorbild Schwedens etc. die Resolution umsetzen? Soll für Kinder in EUropa -jenseits der steuerlichen Besserstellung- die Chance auf den Einstieg ins Wechselmodell von Wohnort abhängen? Wo sehen Sie Reformbedarf „im ungeliebten Aufgabenfeld der Jugendämter“ etc.? (S. u.a.: Trennung-Scheidung-Co-Elternschaft –Zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in einem ungeliebten Aufgabenfeld, in:Jugendhilfereport–Fachzeitschrift d. Landesjugendamtes Rheinland/1.2015) Was halten Sie von den Annahmen in der dt. Debatte, demnach im Wechselmodell -trotz geringerer Zahl von Übergaben als im Umgangsmodell- die Kommunikationsanforderungen an Eltern höher seien, was durch den theoretischen &empirischen internat. Forschungsstand nicht sinnvoll belegbar ist?

Wie bewerten Sie das Ziel der Petra-Studie zu Kindeswohl & Umgangsrecht im Lichte des Forschungsstandes? Ist annehmbar, dass das Kindeswohl dt. Kinder von dem schwed. & anderer Kinder signifikant abweicht? Sind Unterschiede zw. Berlin & Schweich kleiner/größer als zw. Deutschland & Schweden? Ist Kindeswohl national?

MfG

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Ich bin der Auffassung, dass es für die meisten Kinder am besten ist, auch nach einer Trennung der Eltern guten und regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen zu behalten. Dies entspricht tendenziell auch den Idealvorstellungen der Gesamtbevölkerung, die im November 2016 im Auftrag des BMFSFJ ermittelt wurden. Damals erklärten 77 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, auch nach einer Trennung sollten die Elternteile die Kinder am besten weiterhin gemeinsam betreuen und erziehen.

Die Rahmenbedingungen für eine angemessene Unterstützung der getrennt Erziehenden müssen aber teilweise noch geschaffen werden. Deshalb liegt hier mein politischer Schwerpunkt, auch als Ministerin. Die Politik hat die Aufgabe, bessere Bedingungen zu schaffen, rechtlich, finanziell und durch mehr Öffentlichkeit für diese Anliegen.

Das Wechselmodell kann ein guter gemeinsamer Weg für Eltern und Kinder sein, Elternschaft partnerschaftlich wahrzunehmen. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass das Wechselmodell auch nach aktueller Rechtslage bereits gerichtlich angeordnet werden kann und dies unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen eines Elternteils.

Mit der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht werden erstmalig in Deutschland in großem Umfang getrennte Familien zu denen von ihnen gelebten Umgangsregelungen und ihrer Zufriedenheit damit befragt. Die Perspektive der Kinder steht dabei im Mittelpunkt der Studie. Bei der Frage, wie Kinder mit getrennten Eltern aufwachsen, muss ihr Wohlergehen immer am Ausgangspunkt aller weiterer Überlegungen stehen. Die Ergebnisse der Studie Kindeswohl und Umgangsrecht werden Ende des Jahres vorliegen. Erst dann können nähere Aussagen zu den aus der Studie gewonnen Erkenntnissen- auch im internationalen Vergleich - getroffen werden.

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