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Katarina Barley
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Frage von Ernst S. •

Frage an Katarina Barley von Ernst S. bezüglich Wirtschaft

Warum drohen Sie großen Unternehmen mit einer Frauenquote für Vorstände? Welche Sanktionen haben Sie um Blick?
Was soll das? Warum wollen Sie eine Besetzung nach Geschlecht gesetzlich verordnen?
Verstößt eindeutig gegen das GG.

P.S.: Drohungen gegen unbescholtene Personen / Unternehmen sind unbeliebt.

(zweiter Versuch, das zuvor mein Vorname versehentlich nur aus Initialien bestand, sorry.)

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Antwort von
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Der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft ist nach wie vor gering: Der in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte Gleichberechtigungs-grundsatz von Frauen und Männern ist damit auch heute noch keine Realität. Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG hat der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern
und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Der geringe Frauenanteil widerspricht einer geschlechtergerechten Teilhabe an verantwortungsvollen
Positionen in der deutschen Wirtschaft. Die Unterrepräsentanz von Frauen kann heute nicht mehr mit deren mangelndem Qualifikationsniveau gerechtfertigt werden. Die Zahl qualifizierter Frauen in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen.

Es ist gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die über 50 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Teil in den Führungspositionen der deutschen Wirtschaft vertreten sind. Vor diesem Hintergrund besteht zwingender politischer Handlungsbedarf, wenn der verfassungsrechtliche Auftrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen erfüllt werden soll.

Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, gilt seit Anfang 2016 eine Geschlechter-quote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 100 Großunternehmen.
Zuvor hatte der Frauenanteil in den Führungsetagen deutscher Unternehmen trotz vieler Appelle und freiwilliger Selbstverpflichtungen jahrelang stagniert. Inzwischen zeigt sich: die Quote wirkt. Alle Unternehmen, die unter die Regelung der festen Quote fallen und 2016 neue Aufsichtsratsposten zu be-setzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Sofern nicht schon ein Frauenanteil von 30 Pro-zent erreicht war, wurden frei werdende Aufsichtsratsposten durchgehend mit einer Frau nachbe-setzt.

Dagegen haben die von politischer Seite initiierten freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen nicht die gewünschte Wirkung erzielt und zu keiner nennenswerten Erhöhung des Frauenanteils in den Vorständen geführt. Gerade mal sechs Prozent der Vorstände sind weiblich.
Wir konnten jahrzehntelang beobachten, dass Selbstverpflichtungen nicht funktionieren und Unter-nehmen hier ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht werden. Ich gebe der Wirtschaft noch ein Jahr Zeit, die Sache selbst zu regeln und eine stärkere Beteiligung von Frauen in Vorständen zu erreichen. Wenn sich bis dahin nichts tut, werden wir gesetzlich eingreifen. Ein mögliches Instrument ist die Einführung einer verpflichtenden Frauenquote für Unternehmensvorstände. Ich halte die Quote für wichtig, um einen überfälligen Kulturwandel in den Unternehmen einzuleiten und der muss auch von oben stattfinden.

i.A.

Mirabell Schatz
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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