Frage an Katarina Barley von Christian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Was tun Sie für deutsche Bürger, die stetig und ständig Ärger mit den Behörden, bei mir besonders der DRV BUND, haben?
Wie möchten Sie dem Bürger helfen, damit er schneller zu seinem Recht kommen kann und nicht jahrelangen Rechtsstreit durchhalten muss?
Wie können Sie die Rechte des deutschen Bürgers gegen die Willkür der Behörden stärken?
Antwort von Katarina Barley, MdB:
Beschwerden über die DRV können Sie beim Bundesversicherungsamt (BVA) einreichen. Das BVA ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt ist. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger aus, deren Geltungsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Landesversicherungsämter.
In Deutschlang gewährt seit 1949 das Grundgesetz in Artikel 17 zudem jedem das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen. Alle Menschen können sich in eigener Sache oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Das Petitionsrecht ist ein Bürger-recht, das allen Menschen zusteht: Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, deutschen Bürgern und Bürgerinnen, Ausländern und Ausländerinnen, Illegalen, Inhaftierten, Geschäftsunfähigen. Auch Vereine und Bürgerinitiativen können Beschwerden beim Petitionsausschuss einreichen.
Ebenso wie der Bundestag hat auch jeder Landtag einen eigenen Petitionsausschuss, der für die Eingaben der Petenten und Petentinnen zuständig ist. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein haben zusätzlich Bürgerbeauftragte für den direkten Kontakt zur Bevölkerung.
Mit freundlichen Grüßen
Mirabell Schatz
Wissenschaftliche Mitarbeiterin