Frage an Katarina Barley von Jennifer H. bezüglich Jugend
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist. So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar? https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
1) Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wir wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung mit einem bundesweiten Gesetz und
finanzieller Unterstützung des Bundes steigern. Unsere Ziele sind zusätzliche Fachkräfte, passgenaue Weiterbildungsangebote, gut ausgestattete Räumlichkeiten und gesunde Ernährung. Dabei wollen wir die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsbedarfe der Länder berücksichtigen.
Bund und Länder haben sich in ihrem gemeinsamen Qualitätsprozess auf weitere wichtige
Kriterien für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege verständigt. Dies sind
insbesondere: eine kindgerechte Tagespflegeperson-Kind-Relation, verlässliche
Vertretungsregelungen, bessere Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege, eine
Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung der Pflegeerlaubnis, eine
kindgerechte Raumqualität, eine qualifizierte Fachberatung, ein Ausbau von Kooperationen
und Vernetzung in der Kindertagespflege sowie gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle
Kinder. Auf Grundlage dieser Kriterien wollen wir die Aufwertung und Professionalisierung der Kindertagespflege weiter fortsetzen.
Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen ist ein entscheidender Schlüssel für die
Weiterentwicklung der Betreuungsqualität. Deshalb förderte das Aktionsprogramm
Kindertagespflege seit 2008 die Qualifizierung von Tagespflegepersonen nach dem 160-
Stunden-Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. Inzwischen ist diese Mindestqualifizierung von 160 Stunden nahezu zum Standard geworden. Tagespflegepersonen mit einer Qualifizierung von 160 Stunden und mehr arbeiten gezielter nach den Bildungs- und Erziehungsplänen der Länder.
Das 160-Stunden-Curriculum des Deutschen Jugendinstituts ist so angelegt, dass es von
Fachschulen als modularer Bestandteil der Erzieherinnenausbildung angerechnet werden
kann, die Tagespflege also ein Einstieg in die Erzieherinnenausbildung sein kann.
Diese Durchlässigkeit zu pädagogischen Ausbildungen, insbesondere zum
Erzieher/innenberuf, wollen wir weiter verbessern und unterstützen – durch
tätigkeitsbegleitende Weiterqualifizierungen und durch einen erleichterten Zugang zu den
Fachschulen: Künftig soll aus der vollschulischen Ausbildung eine praxisintegrierte Ausbildung werden. Sie soll gebührenfrei sein und eine Ausbildungsvergütung beinhalten. Damit machen wir sie für all diejenigen zu einer wirklichen Option, die wie Tagesmütter und –väter zuvor bereits viele Jahre berufstätig waren und meist auch Familie haben.
2) Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule beim Ausbau der Kinderbetreuung. Viele Eltern entscheiden sich bewusst aufgrund des eigenen Profils der Kindertagespflege für diese Betreuungsform. Dieses besondere Profil der Kindertagespflege umfasst neben der familiennahen Kleinkindbetreuung beispielsweise auch die ergänzende Betreuung von Schulkindern. Wir setzen auch weiterhin auf ein vielfältiges Betreuungsangebot. Wir wollen, dass Eltern für die gute Betreuung ihrer Kinder passgenaue Angebote zur Verfügung stehen, und sorgen für ein ausreichendes Angebot an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen. Wir unterstützen daher auch künftig den Platzausbau in der Kindertagespflege und deren weitere Profilierung.
3) Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
4) Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege? Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen? Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar? www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
Wir wollen die sozialen Berufe insgesamt aufwerten. Menschen, die in Gesundheits-,
Pflege-, Erziehungs-, Sozial- und Bildungsberufen arbeiten, verdienen mehr Anerkennung.
Dieser Bedeutungszuwachs muss sich auch im Einkommen widerspiegeln.
Mittelfristig soll auch die Kindertagespflege ein anerkannter und angemessen vergüteter
Vollzeitberuf werden. Bund und Länder haben sich im Rahmen des bereits erwähnten
Qualitätsprozesses auf zentrale Parameter für eine leistungsgerechte Vergütung verständigt.
Sie bilden somit die Grundlage für künftige Regelungen.