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Karsten Hilse
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Frage von Erhard J. •

Was kann man tun, dass eine derartige Anzeige bzw. Straftat trotzdem mit den Mitteln und Methoden von Recht und Gesetz aufgeklärt wird.

Sehr geehrter Herr Hilse,

ich finde es sehr schade, dass Sie noch kein Transparenzversprechen abgegeben haben.
Trotzdem möchte ich mich mit einer Frage bzw. Anliegen an Sie wenden.

Deutschland hat sich noch nicht den europäischen Rechtsstandards
angepasst und somit gilt § 146 GVG.

Dieser Paragraph besagt, dass die Justizministerin gegenüber
der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist.

Das bedeutet, dass die Justizministerin, wenn sie selbst eine Straftat begangenen
haben sollte, z.B. Falschbeurkundung im Amt, dass diese Straftat nicht
über die Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

E. J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.. 

 

bitte schreiben Sie mir auf karsten.hilse@bundestag.de, was Sie mit Transparenzversprechen meinen. Da ich kein Jurist bin, kann ich Ihnen Ihre Frage leider nicht beantworten. Ich bitte Sie, sich in dieser Sache an einen unserer Juristen zu wenden (Brandner, Seitz, Gauk, Jacobi, Wirth etc.).

 

Beste Grüße 

 

Karsten Hilse, MdB

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