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Karsten Hilse
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Frage von Reinhard N. •

Was halten Sie von dem Vorschlag, dass private Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen Verschmutzungsrechte an die Betreiber von herkömmlichen Gas- und Kohlekraftwerken verkaufen?

Sehr geehrter Herr Hilse,

laut Mitteilung der Verbraucherzentrale können sich seit dem 1. Januar 2022 auch private Besitzer von reinen Batterieautos am Zertifikatehandel beteiligen. Sie erhalten einen Zuschuss von derzeit bis zu ca. 350 € pro Jahr (Stand Januar 2022). Das geht durch eine so genannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Ist eine ähnliche Regelung auch für private Betreiber von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen geplant? Diese Anlagen speisen umweltfreundlich hergestellten Strom in das öffentliche Netz ein. Auch hier ließe sich eine THG – Quote errechnen. Die privaten Betreiber könnten dann die Verschmutzungsrechte an die Betreiber von herkömmlichen Gas- und Kohlekraftwerken verkaufen.
Das ergäbe auch einen kleinen Anreiz für private Vermieter zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Mietshäusern.
Teilen Sie mir bitte mit, ob Sie sich für den Vorschlag einsetzen wollen bzw. welche Gründe gegen diesen Vorschlag sprechen.

Viele Grüße

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Antwort von
AfD

Die AfD setzt sich dafür ein, jedwede Besteuerung  oder Bepreisung von CO2-Emissionen abzuschaffen. 

Weder E-Autos, noch Windindustrie- und Photovoltaikanlagen sind umweltfreundlich. Sogenannte "Erneuerbare" sind eigentlich parasitäre Energien, da sie nie allein existieren können, sondern immer Grundlastkraftwerke im Hintergrund benötigen, die die Fluktuationen ausgleichen. Der Bau von Windindustrie- und Photovoltaikanlagen, der Anbau von Energiepflanzen für Faulgas zerstört in hohem Maße Lebensräume unserer Flora und Fauna. 

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