Frage an Karlheinz Nolte von Elisabeth S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Karheinz Nolte,
niemand will mir eine Antwort geben, weshalb es vom Staat gewollt war, dass allein das Wohnungsamt a. O. bestimmern durfte, dass der Staat ohne Gegenleistung auf die soziale Bindung der Wohnungsbesetzungsrechte für 25 Jahre verzichtet vor der Beendung der Kreditvertragsbindungszeit? Es gingen damit immerhin drei faule Bankbürgschaften an unredliche Spekulanten. Denen wurden mehreren Millionen für die San/Mod Nr. 2051/1995 in der Dorotheenstr. 16 geschenkt aufgrund der Werterhöhung des Flurstück Nr. 181, was gar nicht dem Staat gehörte, sondern einem fehlberatenen Grundeigentümer, welcher fehlberaten und um seine Pachtzinsen und sein Miethaus aus der Gründerzeit betrogen worden ist. Was sagen Sie zu solchen nachaltigen Verwaltungshandeln?
Es grüßt Sie
Elisabeth Schwabe