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Karlheinz Nolte
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Karlheinz Nolte von Elisabeth S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Herr Karlheinz Nolte,

Ihnen ist sicher der jahrzehntelange Streit um die untreue Treuhandvergewaltigung, des Missbrauches der beschränkten dinglichen persönlichen Dienstbarkeit des Vergeuden des Ewigen Wertes des Hausgrundstückes als Pfandobjekt der Wohlfahrtsgesellschaft ComboBau i.L. Dorotheenstr. 16 12557 Berlin nicht entgangen? Können sie meine Dankbarkeit nachempfinden, die ich Ihnen entgegenbringen würde, wenn Sie uns folgende Fragen beantworten könnten, damit wir unseren Frieden wieder finden können im neuen Jahr 2014?

Kannte das Rechtsamt und Wohnungsamt Köpenick nicht die Vertragspflichten u. die Rückgabepflicht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, genannt Wohnungsbesetzungsrecht an 14 Wohneinheiten in der Dorotheenstr. 16 12557 Berlin gegenüber den Rechtsträgersn (Ausgeber) der Sicherungsverträge 0613497K (VI B 12) Urk. Nr. 112/07, 113797, 143/98 des Notar Thoms?

Ist dem Vermögensausschuss etwa entgangen, dass es um gesamtschuldnerische Verantwortung von Stadt und Land Berlin und dem Ehepaar u. Tochter Schwabe handelt? Wusste Berlin nicht, dass ab Mai 1997 der Pachtvertrag zur Sorgfalt und Nachhaltigkeit des Verwendung von Bauförderung verpflichtet ist im Sinne des Grundgesetzes? Weswegen gab uns Stadt und Land nach der Beendigung des Gebrauches den unsere Dorotheenstr. 16 12557 Berlin nicht zurück?

Weitere Vorschriften um § 1092 BGB und §§ 128, 133 ZVG, § 800 ZPO, § 138 BGB und GG Art.14 und 34.

Können Sie mir über den Hauptausschuss Amtshilfe oder Waffengleichheit im Sinne des Art. 1 GG verschaffen?

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Schwabe

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