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Karlheinz Nolte
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Frage von Rainer W. •

Frage an Karlheinz Nolte von Rainer W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Nolte,

was wollen Sie 1.) tun, damit endlich etwas Positives zur Entwicklung eines beliebten Berliner Ausflugsziels - dem Köpenicker Müggelturm und Umfeld -erfolgt? 20 Jahre unter Führung der SPD haben nur Niedergang produziert!

2.) Wie stellen Sie sich eine vertretbare Verkehrslösung im Zeitraum der Bauarbeiten am und um den S-Bahnhof Schöneweide für die Bewohner von Johannisthal-Süd vor?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolf,

da sich Ihre beiden Fragen auf Sachverhalte beziehen, die in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Treptow-Köpenick liegen, bitte ich für die Beantwortung um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Karlheinz Nolte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolf,

als Nachtrag zu meinem Zwischenbescheid vom 17.08.2011 teile ich Ihnen nach Rücksprache mit Herr Stadtrat Rainer Hölmer (SPD) folgende Sachverhaltsdarstellungen mit, die mich – was das Müggelturmareal betrifft – zum Nachhaken bei der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH veranlasssen wird:

zu 1.

Das Grundstück zum Müggelturm 1 wurde von der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH mit Grundstückskaufvertrag vom 18.12.2007 an einen Bieter aus Krefeld verkauft. Der Eigentümer hat seit dem Zeitpunkt des Erwerbs nur eine Grobplanung vorgelegt und viele Versprechungen gemacht (auch gegenüber Medienvertretern, die ihn immer wieder angegangen sind, weil der Müggelturm von Zeit zu Zeit Medienthema ist), aber leider nichts zum Erhalt, geschweige denn zur Sanierung der Gebäude getan. Der bauliche Zustand der Gebäude hat sich signifikant verschlechtert, außer einigen Aufräumarbeiten und einer, nicht einmal mit der Denkmalbehörde abgestimmten Entkernung, die nunmehr die Denkmaleigenschaft gefährdet, ist über den ganzen langen Zeitraum hinweg nichts geschehen.

Der Käufer ist nicht einmal der einfachen vertraglichen Verpflichtung nachgekommen, nach 3 Jahren, zum 31.12.2010, einen Bauantrag beim Bezirksamt Treptow-Köpenick einzureichen. Die kurz vor Ultimo eingereichen Unterlagen waren unvollständig und nicht prüffähig. Die ihm gesetzte Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen, die zudem nochmals verlängert wurde, hat Herr Förste ergebnislos verstreichen lassen. Damit galt der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 BauOBln als zurückgenommen. Dementsprechend wurden Herrn Förste die vorliegenden unzureichenden Antragsunterlagen mit Schreiben vom 12.04.2011 zurückgesandt.
Nach dem o.g. Grundstückskaufvertrag bestünde damit für die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH die Möglichkeit, vom diesem Vertrag zurückzutreten.

Da der Käufer trotz zahlreicher Gespräche und Aufforderungen weder seine Versprechungen eingelöst noch seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist und auch für die Zukunft nicht zu erwarten ist, dass er die dringend erforderliche Sanierung der baufälligen denkmalgeschützten Gebäude zu leisten vermag, hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH mit Schreiben vom 24.06.2011 aufgefordert, vom o.g. Grundstückskaufvertrag zurückzutreten und diese Forderung nachhaltig begründet. Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick hat in der Sitzung vom 23.06.2011 den folgenden Beschluss gefasst: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, seinen Einfluss gegenüber dem Liegenschaftsfonds dahingehend geltend zu machen, dass eine rasche Rückabwicklung des bisherigen Kaufvertrags und eine Neuvergabe des Müggelturmareals erfolgen können.“

Herr Stadtrat Hölmer hat dem Liegenschaftsfonds die bezirkliche Position nochmals in Gesprächen erläutert und eine mögliche, aus seiner Sicht deutlich belastbarere Alternative aufgezeigt.

Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH hatte den Käufer zwischenzeitlich zu einem Gespräch vorgeladen, in dessen Folge von ihm ein neuer Bauantrag eingereicht wurde. Dieser ist im Wesentlichen identisch mit dem vom vergangenen Dezember, d.h. er ist genauso unvollständig und nicht prüffähig. Der Antragsteller wurde aufgefordert, bis zum 31.08.2011 die zahlreichen fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Zu 2.

Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 16.06.2011 wurde eine Verkehrsführung während der Bauzeit der Eisenbahnüberführung Sterndamm bestätigt, welche die Aufrechterhaltung von zwei Fahrspuren im Sterndamm vorsieht - je Richtung eine Spur.

Diese Verkehrsführung entspricht auch der bestehenden Verkehrssituation, so dass sich hier für den Individualverkehr in Richtung Johannisthal keine grundsätzlichen Änderungen ergeben werden.

Aktuelle Termine zum Bauablauf sind Herrn Stadtrat Hölmer leider nicht bekannt.