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Karlheinz Busen
FDP
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Frage von Gunnar S. •

Welche datengetriebenen Prozesse verbessern das Gesundheitssystem in D und unterstützen die Bekämpfung von Epidemien und Pandemien?

Lieber Karlheinz Busen
Sie lehnen die Abänderung des Datenschutzes zur Pandemiebekämpfung ab. Dabei erwähnen Sie den Begriff der Privatsphäre. Rechtlich sind aber diese beiden Begriffe zu trennen. Bei Datenschutz geht es um die informationelle Selbstbestimmung über alle Daten, die eine Person identifizierbar machen. Beim Schutz der Privatsphäre geht es um das unerlaubte Eindringen in den persönlichen Bereich, sowohl den physischen wie die Wohnung (mit der Eskalation der sog. Intimsphäre, zu der eine Handtasche gehört) als auch technischen oder digitalen Bereichen (Abhören, Spyware). In vielen Lebensbereichen muss ein Mensch aber der Speicherung, Weitergabe und Verarbeitung seiner Daten zustimmen.
Warum lehnen Sie dies für die Pandemiebekämpfung ab?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Nachricht!

Auch in der Pandemiebekämpfung müssen Grundrechtseingriffe verhältnismäßig sein. Heute wissen wir, dass viele Entscheidungen nicht richtig waren. Die Aufgabe der Freiheit (wozu auch die informationelle Selbstbestimmung gehört), ist nicht tauglich, um eine Pandemie zu bekämpfen.

Mit besten Grüßen
Karlheinz Busen

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