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Karlheinz Busen
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Frage von Rainer W. •

Frage an Karlheinz Busen von Rainer W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Busen,

Ich möchte niemals fremdes menschliches Gewebe oder Organe erhalten und halte diese Behandlung aus medizinischer Sicht, nicht nur für völlig ungeeignet, sondern i.d.R. für extrem schädlich. Auch soll kein Mensch sein Leben auf diese schrecklichste Art und Weise, durch Zerstückelung wie auf einem Schlachttisch, verlieren und bis hin zu Knorpelstücken oder Kniegelenken verpackt und verschickt werden.

Die Verdinglichung des Menschen als Medikament, ist für mich der absolute Maßstab von Menschenunwürdigkeit.
Tatsächlich gibt es Menschen, die gegen eine Zerstückelung Ihres Körpers nichts einzuwenden haben, auch nicht gegen den Einbau von fremden Geweben und Organen.

Beide Einstellungen lassen sich verbinden, wenn Menschen sich als Spender registrieren lassen könnten und für jedes Jahr seit der Erklärung der Spendebereitschaft, Punkte kriegen würden, für eine bevorzugte Organ-/Gewebezuteilung im Bedarfsfall. Organerkrankten, die nicht registriert sind, aber aus speziellen Gründen kurzfristig ein Organ/Gewebe brauchen, könnten nach Ihrer Registrierung sofort Zugang zu der Vergabe haben, z.b. durch ein Notfallkontingent auch ohne gesammelte Punkte. Als "Geschlossener Club" gibt es viele Möglichkeiten des Kennenlernens, was die Erfolgsaussichten einer Übertragung, durch bekannte Menschen, erhöht.
Bei denen, die nicht registriert sind bzw. sich bei einer Erkrankung auch nicht registrieren wollen, soll es bei Strafe verboten sein, Organe/Gewebe als Therapie zu verabreichen oder auch zu entnehmen. Dies kommt all den Menschen zugute, die befürchten, im bewußtlosen Zustand nicht widersprechen zu können und nach einer OP mit fremden Organen/Geweben aufzuwachen.

Der amtierende Präsident der Ärztekammer hat dieses Prinzip thematisiert https://www.waz.de/politik/aerztepraesident-organspende-bereitschaft-mit-vorzug-belohnen-id226233671.html .
Wurde dieses Vorgehen diskutiert bzw. welche Erfolgsaussichten würden Sie diesem Vorgehen geben?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Selbstbestimmungsrecht gebietet es, dass Sie selbst über Ihren eigenen Körper entscheiden können. Schon heute können Sie für den Fall, dass Sie keine bewussten Entscheidungen mehr treffen können, mit einer Patientenverfügung Vorsorge betreiben. Wenn Sie also kein Spenderorgan erhalten möchten, können Sie genau das verfügen.

Eine Änderung der Vergabepraxis bei Spenderorganen halte ich nicht für zielführend, um bestehende Probleme zu lösen. Denn es fehlen Jahr für Jahr Spenderorgane für Menschen, die dringend ein Organ benötigen und dieses auch haben wollen. Um die Spendenbereitschaft zu erhöhen, wollen wir eine verpflichtende Entscheidungslösung einführen. Jeder Volljährige muss sich damit bewusst für oder gegen die Organspende entscheiden. Mit einer Besserstellung derer, die Spendenbereit sind, habe ich aus menschlichen Gründen ein Störgefühl.

Mit freundlichen Grüßen

Karlheinz Busen

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