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Frage von Kriemhilde S. •

Frage an Karl Zimmermann von Kriemhilde S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

in den letzten Jahren gab es in europäischen Bahnhöfen Unglücksfälle durch entlaufene Züge, da dort die Gleise abschüssig verlaufen dürfen.

Nicht so in Deutschland, da ist es verboten. Es gibt nur eine einzige Ausnahme: Stuttgart 21.

Das Gefälle auf den Bahnsteigen beträgt bei S21 1,5 %. Bezogen auf die Länge der Bahnsteige ergibt dies ein Gefälle von 6,3 Metern, also eine höchst gefährliche Schräge.

War Ihnen dieser Punkt bewusst, als Sie im Juli 2007 den Eckpunkten für 2007 zustimmten?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Liebe Leser, sehr geehrte Frau Stürzl,

Zur Längsneigung des Bahnhofs Stuttgart 21. Hier zunächst eine Klarstellung. Im Schienenverkehr werden Neigungen immer in Promille ausgedrückt. Die kritisierten 1,5 % sind also 15 %o. Die Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) - eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Verkehr - schreibt vor, dass die Längsneigung in Bahnhofsgleisen 2,5 %o nicht überschreiten soll. Dieser Wert orientiert sich an der Rollreibung von abgestellten Wagen und Wagengruppen, die sich bei stärkeren Neigungen selbständig machen können.

Der Bahnhof Stuttgart 21 ist durch das Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellt. Der Projektträger Bahn hat in diesem Verfahren eine Längsneigung von 15,143 %o beantragt. Diese Neigung wurde in einer umfassenden Beurteilung genehmigt. Betrachtet wurden auf der Bahnsteigseite Rollstühle und Gepäckkarren und auf der Gleisseite die verkehrenden Züge. Die Bahnsteige sind nach Innen geneigt und führen damit weg von der Bahnsteigkante. Auf der Gleisseite wird festgestellt, dass keine Wagen abgestellt werden und die Züge, die nur zum Fahrgastwechsel halten, stets mit Triebfahrzeugführern besetzt sind. Diese Abwägung ist auch bei einer kritischen Einstellung zu dem Projekt nicht zu beanstanden. Sie kann im vollen Wortlaut nachgelesen werden unter www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de > Download > Planfeststellungsabschnitte (PFA) > PFA 1.1 Talquerung der Innenstadt und Hauptbahnhof. Dort kann man dann auf Seite 372 die Abwägungen zur Längsneigung im Bahnhof nachlesen.

Bei der Frage, ob mir dies bei der Beschlussfassung bewusst war, muss man wohl klarstellen, dass es zur Aufgabe von Abgeordneten gehört, verkehrspolitische und städtebauliche Ziele zu diskutieren und schließlich einer Entscheidung zuzuführen. Die Details der technischen Ausführung können allenfalls durch Nachfragen begleitet werden - keinesfalls durch eigenständige Planungen.

Und nach ein Hinweis. Im gesamten öffentlichen Raum haben z. B. Gehwege aus Gründen der Querentwässerung eine Querneigung von 2,5 % - das wären 25 %o - mit denen auch Rollstühler offensichtlich im täglichen Betrieb gut zurecht kommen.

Ich bitte Sie, zukünftig alle Anfragen an mich direkt unter:
info@zimmermann-cdu.de
zu senden, da ich nicht am Abgeordnetenwatch teilnehmen will.

Mit fereundlichem Gruß

Ihr Karl Zimmermann