Frage an Karl Schiewerling von Robin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schiewerling,
ich heiße Robin Dünne und hätte eine Frage.
Was halten sie von einem Bundesweiten Wahlrecht ab 16 mit einem nachgewiesenen Grad an politischer Bildung.
Ich stelle diese Frage aus einem besonderen Grund.
Im Politikunterricht haben wir diese Frage erläutert und ich würde gerne die Meinung eines Abgeordneten des Bundestags erfahren.
Mit freundlichen Grüßen Robin Dünne
Sehr geehrter Herr Dünne,
ich freue mich über Ihre Anfrage und möchte Ihnen mitteilen, dass ich mich schon seit längerer Zeit für das „Wahlrecht von Geburt an“ in Deutschland einsetze. Das bedeutet, dass Kinder ein Wahlrecht haben, weil sie mit der Geburt Bürger der Bundesrepublik sind. So, wie die Eltern Entscheidungen für das Kind treffen, sollen sie auch für das Kind wählen dürfen. Auf eine Familie mit drei minderjährigen Kindern kommen dann bei den Wahlen zum Bundestag nicht nur zwei, sondern fünf Wahlstimmen. Ich setze mich für diese Weiterentwicklung unseres Wahlrechts ein, da ich keinen Grund sehe, Kindern das Wahlrecht vorzuenthalten. Das Wahlalter ist kein unverrückbares Naturgesetz. Wer nach deutschem Recht mit der Geburt Bürger dieses Landes wird, der soll auch wählen dürfen. Die Vertretung durch Vater und Mutter halte ich in diesem Zusammenhang für angemessen. Wir müssen als Politiker die Frage beantworten, ob wir das Gewicht der Familien im Interesse unserer Kinder und der Zukunft unseres Landes erhöhen wollen.
Um in diesem Zusammenhang jetzt Ihre Frage wieder aufzunehmen, kann ich mir eine mögliche Absenkung des Wahlalters, also des Alters, mit dem man aktiv selber wählen kann, auf 16 Jahre vorstellen. Das Wahlrecht unseres Landes war immer an den jeweiligen Erkenntnishorizont der Gesellschaft gebunden und wenn Sie sich die wechselvolle Geschichte des Wahlrechts anschauen, erkennen Sie schnell, wie jeweilige gesellschaftliche Erkenntnisse und Errungenschaften später in Wahlrechtsänderungen eingeflossen sind. Nehmen Sie allein das Wahlrecht für Frauen. Frauen konnten 1919 in Deutschland bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung erstmals ihr Wahlrecht nutzen. 1933 wurde ihnen das passive Wahlrecht nach der nationalsozialistischen Machtergreifung dann wieder entzogen.
Wir sollten in der Frage des Wahlalters und des Wahlrechts offen und sensibel die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft beobachten, nötige Anpassungen in einem gesellschaftlichen Diskussionsprozess voranbringen und entsprechenden Änderungsbedarf dann auch umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling