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Frage von Jonas T. •

Würden Sie als Gesundheitsminister Anträge auf Pentobarbital genehmigen?

Jens Spahn hat dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den möglicherweise verfassungswidrigen Auftrag gegeben, sämtliche Anträge auf letale Medikamente, wie zum Beispiel Natrium-Pentobarbital, von Suizidwilligen abzulehnen.
Dies hat zur Folge, dass unzähligen Leidenden ihr Recht auf einen sicheren und schmerzfreien Tod verwehrt wird und sie, wenn sie überhaupt körperlich in der Lage sind, auf gefährliche, alternative Suizidmethoden zurückgreifen müssen, die das Risiko haben schmerzhaft zu sein sowie in Misserfolg zu enden und dadurch ein Leben in noch mehr Leid durch entstandende Behinderungen zu verursachen.
Sterbehilfeorganisationen helfen nur in extrem seltenen Fällen oft ausschließlich körperlich Kranken und sind deshalb meist keine Alternative, insbesondere für gesunde und psychisch kranke entscheidungsfähige Sterbewillige.

Deshalb meine Frage: Würden Sie als Gesundheitsminister dem BfArM den Auftrag erteilen, Anträge auf letale Medikamente zu genehmigen?

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