Wollen Sie es pflegenden Angehörigen ermöglichen Rentenversicherungsbeiträge einzahlen zu können
Sehr geehrter Herr Lauterbach,
Pflegende Angehörige in Pflegezeit können selbst keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, zumindest war es 2018 noch so.
Wenn diese Personen verheiratet sind haben Sie die Möglichkeit beim Ehepartner in der Familienkrankenversicherung unter zu kommen oder müssen sich Privat Krankenversichern.
Pflegende Angehörige in Pflegezeit haben durch die Betreuung eines nahen Angehörigen also den Nachteil, dass der Rentenanspruch gemindert wird und dass ein bestimmter Personenkreis sich auch noch Privat Kranken versichern muss.
Wenn sich der pflegende Angehörige in so einer finanziellen Situation befindet, dass er für die Dauer der Pflegezeit die seither vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung bezahlten Beiträge selbst aufbringt, würde eine schlechter Stellung des pflegenden Angehörigen vermieden. Wobei die Pflegeversicherung das eigentlich bezahlen sollte.