Frage von Jakob Daniel M. •

Wird das Bundesministerium für Gesundheit nun Gebrauch machen vom § 20 IfSG?

Sehr geehrter Herr Lauterbach,

nachdem im Bundestag kein Gesetz für eine Corona-Impfpflicht zustande gekommen ist, wird das Bundesministerium für Gesundheit jetzt Gebrauch machen vom § 20 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html)?
Dadurch ließen sich Menschen per Rechtsverordnung zu einer Schutzimpfung verpflichten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.

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Karl Lauterbach, MdB
Karl Lauterbach
SPD