Frage von Jakob Daniel M. • 10.04.2022
Wird das Bundesministerium für Gesundheit nun Gebrauch machen vom § 20 IfSG?
Sehr geehrter Herr Lauterbach,
nachdem im Bundestag kein Gesetz für eine Corona-Impfpflicht zustande gekommen ist, wird das Bundesministerium für Gesundheit jetzt Gebrauch machen vom § 20 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html)?
Dadurch ließen sich Menschen per Rechtsverordnung zu einer Schutzimpfung verpflichten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD