Karl Lauterbach, MdB
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Frage von Manuela D. •

Wieso nur 1 MRT je Praxis/Patient im Quartal trotz medizinischer Notwendigkeit?

Werter Herr Lauterbach, bereits in 07/22 wurden Sie zu dieser Problematik befragt. Ihre Antwort steht immer noch aus. Ich habe das gleiche Problem. Es stehen 3 MRT zur Verlaufskontrolle unter zytostatischer Behandlung an. Aber nur 1 Untersuchung/Quartal/Patient/Praxis ist erlaubt. Als ambulanter Patient darf ich nicht im Krankenhaus behandelt/untersucht werden. Es ist in Fällen wie meinem auch schlicht nicht zumutbar, mehrfache zudem lange Wege zurücklegen zu müssen, um notwendige Untersuchungen machen zu können. Umso mehr, wenn man nicht in Großstädten lebt. Diese Regelung ist irrsinnig und führt m.E. nicht zu irgendwelchen Einsparungen. Ein Beispiel mehr für den überbordenden Bürokratiewahnsinn in diesem Land, der alles nur noch kompliziert.
Als scheidender Bundesgesundheitsminister wird Sie das sicher nicht mehr berühren, aber Sie können dieses und andere Probleme gern Ihrem Nachfolger auf den Tisch legen.
Manuela D.

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