Frage von Malte T. •

Wie stehen Sie zur aktiven direkten Sterbehilfe?

Sehr geehrter Herr Lauterbach,
wie stehen Sie zur aktiven direkten Sterbehilfe, damit meine ich die Tötung auf Verlangen, welche im Moment durch §216 StGB verboten ist.
Derzeit schreibe ich, Malte T. Schüler an der IGS Buchholz, eine Seminarfacharbeit über die aktive Sterbehilfe in Deutschland.

Was möchten Sie wissen von:
Karl Lauterbach, MdB
Karl Lauterbach
SPD