Karl Lauterbach, MdB
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Frage von Ulrich S. •

Wie sollen die notwendigen und von der DGUV geforderten Pausen beim Tragen von FFP2 Masken in Flugzeugen und Fernzügen gewährleistet werden?

Sehr geehrter Herr Lauterbach,

in der Neufassung des IfSG fordern Sie das Tragen von FFP2 Masken in Flugzeugen und Zügen der Deutschen Bahn, obwohl der Leiter des RKI, Prof. Wieler, bereits letztes Jahr auf den mehr als fragwürdigen Nutzen einer FFP2 Maskenpflicht hingewiesen hat.

Das RKI verweist diesbezüglich auf die Arbeitsschutzvorgaben und gesetzlichen Bestimmungen der DGUV und gibt deren Forderung nach einer 30 minütigen Tragepause der Masken nach 75 Minuten Nutzung an.

Wie wollen Sie, vor allem in Flugzeugen, die Gesundheit der Menschen schützen und diese vor den Auswirkungen des erheblich erhöhten Atemwiderstandes bei Reisen, die länger als 75 Minuten dauern, bewahren?

Und wie sollen insbesondere die gesetzlich verbindlich geforderten Pausen beim Tragen von FFP2 Masken
bei Flugreisen, aber auch in Fernverkehrszügen gewährleistet werden?

MfG

U. S.

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