Karl Lauterbach, MdB
Karl Lauterbach
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Frage von Stephanie D. •

Wie soll bei dem diskutierten Opt-Out-Verfahren der e-PA der DSGVO Rechnung getragen werden?

Sehr geehrter Herr Lauterbach, Sie möchten ein Opt-Out-Verfahren bei der ePA durchsetzen. Wie soll dabei die Datenhoheit des Patienten gewährleistet werden? Zurzeit kann jeder Patient selber entscheiden, welche Daten hochgeladen bzw. freigegeben werden. Dies ist DSGVO-konform. Wenn die Datenhoheit beim Patienten bleibt, macht dann ein Opt-Out-Verfahren überhaupt Sinn? Wäre es nicht sinnvoller, deutlich mehr Aufklärungsarbeit für die ePA zu leisten und mehr Hilfestellungen bei der praktischen Anwenung zu leisten. Dies interessiert mich besonders, weil ich digitale Gesundheitsbotschafterin in BW bin. Mit freundlichen Grüßen S. F.

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