Karl Lauterbach, MdB
Karl Lauterbach
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Frage von Hansbernd S. •

Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Ergebnis des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (13.000 zusätzliche Pflegestellen gem § 8 Abs. 6 SGB XI)?

Sehr geehrter Herr Lauterbach,
mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 1. Januar 2019 wurde auch die Refinanzierung von 13.000 zusätzlichen Pflegefachkraftstellen nach § 8 Abs. 6 SGB XI eingeführt.
Diese Refinanzierung erfolgt demnach durch jährliche Versichertenbeiträge aus der gesetzlichen (GKV) und der privaten (PKV) Krankenversicherung in Höhe von 640 Mio. Euro bzw. 44 Mio. Euro.
Nach Angaben der PKV sind per Ende 2022 von den seit Anfang 2019 eingezahlten 176 Mio. Euro (4 mal 44 Mio. Euro) ganze 147 Mio. Euro nicht genutzt worden. Das entspricht etwa 83,5%.
Bezieht man diesen Prozentwert auf den von der GKV geleisteten Beitrag in Höhe von 2.560 Mio. Euro (4 mal 640 Mio. Euro) so ergibt sich hier ein Betrag von 2.138 Mio. Euro, der bislang nicht genutzt wurde. Insgesamt schlägt ein nicht genutzter Betrag von 2.285000 Mio. Euro zu Buche.

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