Welche Erkenntnisse liegen Ihnen vor, dass die Gruppe der Über-60-Jährigen für ihre Mitmenschen infektiöser ist als die Altersgruppen darunter?
Meiner Ansicht nach dürfte eine staatliche Verpflichtung ja nur dann vom Grundgesetzt gedeckt sein, wenn sie im Verhältnis zur unterlassenen Maßnahme einen deutlich nachweisbaren, unerlässlichen Schutz der Bevölkerung darstellt. Hier setzt jedoch mein Unverständnis ein: Welche Untersuchungen deuten darauf hin, dass ältere Menschen für ihre Mitmenschen infektiöser sind? Eigentlich war ich vom Gegenteil ausgegangen: Dass ältere Menschen durch häufigeres Impfen und abnehmende Teilnahme am gesellschaftlichen Leben weniger Gelegenheit haben, andere anzustecken. Im Gegenteil war ich davon ausgegangen, dass jüngere Menschen einen weitaus größeren Anteil an der Weitergabe von Viren haben.
Ich finde, dies sind entscheidende Fragen, die vor dem Hintergrund der in Artikel 2 und 3 des Grundgesetztes garantierten körperlichen Unversehrtheit und Gleichheit vor dem Gesetz geklärt werden müssen.