Frage von Wolfgang S. • 19.06.2023
Warum muss man als Rentner z.Z. den allgemeinen und nicht den ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen?
Diese Regelung ist insofern völlig ungerecht, da im allgemeinen Beitragssatz ein Anspruch auf Krankengeld mit bezahlt wird, das man als Rentner überhaupt nicht erhalten kann! Ferner wird die DRV beim KV-Zuschuss mit 0,3% unnütz belastet. Da dieser Umstand nicht logisch erklärbar ist erwarte ich demnächst eine diesbzgl. Gesetzesänderung.
Sie als Politiker und auch ihre Partei wollen doch sicherlich wiedergewählt werden, oder?
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD