Karl Lauterbach, MdB
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Frage von Antje R. •

Warum bei Rentenverzicht von 0,01% den vollen Anspruch auf Krankengeld?

Sehr geehrter Herr Lauterbach,

Rentner haben bei einer Teilrente von 99,99 % einen Anspruch auf das volle Krankgeld, wenn sie nebenbei arbeiten und krank werden. Während die Krankenkassen Finanzdefizite haben, ist bei einem arbeitsunfähigen Rentner das Einkommen durch den laufenden Rentenbezug gesichert. Soll das weiter so bleiben bzw. welche Änderungen planen Sie für die gesetzliche Krankenversicherung?

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