Karl Lauterbach, MdB
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Frage von Rainer T. •

Wann wird der Basistarif der PKV/ Erstattungsanspruch an die Regelungen der gesetzlichen KV angeglichen oder eine Wechselmöglichkeit in die GKV für über 55 jährige ermöglicht ?

Sehr geehrter Herr Lauterbach,

als Bürgergeldempfänger und Basistarifversicherter über 55 Jahre, möchte ich auf die äusserst
demütigende gesetzliche Regelung einer medizinischen Behandlung hinweisen.
siehe dazu

Bundestag Drucksache 19/17543
Unterpunkt 12, 04.03.2020

Auch bei einer Arbeitsaufnahme habe ich keinerlei Möglichkeit, die Situation zu ändern, eher tritt eine
Verschärfung ein. Sicherlich hat der Gesetzgeber Gründe, daß es einem über 55 jährigen die Rückkehr
in die GKV verwehrt, es bleibt aber eine Altersdiskriminierung. Eine nachhaltige oder überhaupt eine
Änderung der Lebensverhältnisse ist dadurch nicht zu erreichen, das Betteln um medizinische Behandlung
im Rahmen der erstattbaren Gebühren wird für mich bis zum letzten Tag zur Regel werden oder darauf
verzichten, da mir Zuzahlungen vom Regelsatz nicht möglich sind.
siehe dazu
UPB Patientenmonitor 2022, Seite 100
Erschwerend kommt dazu, das die vorherige Information in der Arztpraxis bei Rechnungsstellung geleugnet wird

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