Karl Lauterbach, MdB
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Frage von stefan s. •

Wann unternehmen Sie etwas gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und in der Pflege?

Aufgrund der Tatsache, dass ein Patient die abgerechneten Leistungen des Arztes nicht zu Gesicht bekommt, steht es dem Arzt frei, beliebige Leistungen zur Abrechung zu bringen. Es erfolgt keinerlei Kontrolle durch den Leistungsempfänger über die sachliche Richtigkeit der Abrechnung (wie in allen anderen Branchen üblich). Das Argument, dass Patienten medizinische Leistungen ohnehin nicht beurteilen können, scheint vorgeschoben zu sein. Auch bei heutigen high tech Geräten kann ich nicht alle Steuergeräte und Bauteile beurteilen. Dennoch bekomme ich nach Reparatur die erbrachten Leistungen erklärt und muss diese bestätigen. In der Pflege von älteren, z.T. an Demenz erkrankten Menschen ist das Problem noch gravierender. Weil sich die älteren Menschen oft nicht an Leistungen erinnern können, ist die Möglichkeit einer Beweisführung, dass die Leistung gar nicht erbracht wurde, nahezu unmöglich.

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