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Frage von Roman Q. •

Wann bekommen Cannabispatienten rechtlich verbindliche Übersichten/Möglichkeiten der Routenplanung im Zuge der geplanten Kriminalisierung durch Verbotszonen (§ 24 MedCanG i.V.m § 5 CanG)?

Guten Tag Herr Lauterbach, da Sie an den Plänen der Cannabislegalisierung mit Grundrechtseinschränkungen von Cannabispatienten festhalten durch § 24 MedCanG, müssen wir eine rechtlich verbindliche, planungssichere Möglichkeit des Staates haben um die "Konsumverbotszonen" bzw für Schwerkranke die vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden sollen, auch "Aufenthalsverbotszonen" genannt werden könnten, zu meiden. Im Interview ("Welt am Sonntag") sagten Sie es könnte "am 01.04.24 bereits in Kraft treten. Änderungen haben sie nicht angekündigt.
Wir können nur meiden was wir auch wissen. Wann bekommen Cannabispatienten, denen sie eine Schlechterstellung aufzwingen, rechtlich verbindliches Kartenmaterial mit allen Verbotszonen für gesamt Deutschland? Wenn Cannabispatienten, schwer kranke Menschen, ihre Freizügikeit einschränken müssen, damit man legal unser Medikament missbrauchen darf, dann muss uns eine rechtssichere Routenplanung ermöglicht werden. Schöner wäre Inklusion statt Exklusion.

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