Sehr geehrter Herr Lauterbach, lt. § 229 hat jeder Bürger mit einer Direktversicherung, rückwirkend zum 01.01.2004 einen Anteil von 18% an die GKV abzuführen. Wird diese Ungerechtigkeit mal bereinigt?
Wie viele AN hatte ich eine betriebliche Direktversicherung, eine weitere Säule zur persönlichen AV genutzt. Fragen wie "gibt's Abschlussgebühren, Abzüge, Klauseln usw. wurden beim Abschluss verneint. Während des Verlaufs wurde dann willkürlich entschieden, das sind jetzt Betriebsrenten, somit sind 18% Abzüge an die GKV fällig. Nirgendwo in der Wirtschaft ist es möglich, Verträge einseitig ohne Einverständnis beider Parteien einfach abzuändern. Ich betrachte das als eklatanten Vertragsbruch der Bundesregierung gegenüber den Arbeitnehmern. Das die Sparer bereits in der Ansparphase entlastet werden, lasse ich nicht gelten da bei Abschluss keine Möglichkeit bestand, dies mit einzukalkulieren. Hierzu Lothar Binding (SPD/MdB) "Emotional war der Weg verkehrt.." "https://www.guenter-pilger.de/Direktversicherung-Enteignung-8.pdf" Wann wird diese Ungerechtigkeit behoben? Vorschlag: "Sondervermögen2" wie auch beim Rüstungsetat bilden um die Schuldenbremse zu umgehen, da sind 100Mrd kein Problem.