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Frage von Martin B. •

Nach den Beipackzetteln der Corona-Impfstoffe dürfen diese bei Allergien nicht verabreicht werden. Wer bezahlt die demnach erforderlichen Allergie-Untersuchungen (z.B. auf ALC0315 oder ALC0159)?

Wie o.a. steht in dem Beipackzettel z.B. von Biontec: "D a r f nicht gegeben werden, wenn Sie allergisch gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6 genannten Bestandteile sind."
Wenn die Impfpflicht kommen sollte, gehe ich zum Arzt der über Nebenwirkungen aufklärt und mich fragt, ob allergische Reaktionen bekannt sind. Da mir nicht bekannt ist, ob ich gegen die in Abschnitt 6 genannten Bestandteile allergisch bin (und der Arzt kann es ohne genaue Untersuchung nicht mit Sicherheit ausschliessen), müssen vor der Impfung aufwendige Untersuchungen auf mögliche allergische Reaktionen gemacht werden. Im Beipackzettel sind 9 Bestandteile aufgeführt, entsprechend eine aufwendige Angelegenheit. Wer zahlt diese Kosten? Bekomme ich vom Staat eine Kostenübernahmeerklärung? Will der Staat die Impfpflicht, muß auch der Beipackzettel genau beachtet werden; dies bedeutet aufwendige allergische Untersuchungen.

Vielen Dank für die Beantwortung; mit freundlichem Gruß

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