Frage von Barbara D. • 07.12.2022
Inwiefern bricht Bayern mit der Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV das Infektionsschutzgesetz? Was haben Maskenpflicht und RS-Virus-Welle bei Kindern medizinisch und rechtlich miteinander zu tun?
Sehr geehrter Herr Professor Lauterbach,
gestern haben Sie in einer Replik (https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1600118445198016512) auf einen Tweet von Herrn Laschet behauptet, Bayern würde mit der Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV gegen Empfehlungen des RKI und sogar gegen das eigene Infektionsschutzgesetz verstoßen. Können Sie das Letztere verifizieren? Ferner haben Sie angedeutet, dass die Fortführung der Maskenpflicht auch Kinder gegen das RS-Virus schützen würde. Können Sie das durch Studien belegen? Wie ist die rechtliche Lage? Das RS-Virus ist m.W. im Infektionsschutzgesetz nicht erwähnt, so dass Maßnahmen damit nicht begründet werden dürfen. Wie kommen Sie also zu Ihren Aussagen?
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD