Frage von Bärbel L. • 18.08.2023
Guten Tag, warum wurde die Frage von Herrn Günter N. vom 8.3.2023 noch nicht beantwortet.
Wenn die Begründung ist, dass die gesetzliche Sozialversicherung eine Solidargemeinschaft darstellt, dann dürfte es überhaupt keinen ermäßigten Beitragssatz mehr geben. Im Gesetz zur flexiblen Arbeitszeit ist der ermässigte BSatz während einer Freistellung anzuwenden. Solidargemeinschaft ? Warum wird unterschieden. Sozialvericherungsbeiträge und Steuern lassen uns Rentner bluten.
Was gedenken sie zu tun.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD